Allgemeine Unterrichtsvereinbarungen (AGB)

Allgemeine Unterrichtsvereinbarungen für wöchentlichen Unterricht  (Halbjahresvertrag)

Allgemeines
Für den Unterricht gelten die nachstehenden Bedingungen. Der/Die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen
Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich
geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile
nicht.

Der Hauptbereich
Der Hauptbereich umfasst die Unterrichtsangebote in der Elementar-, Aufbau- und Studienstufe. Der Gesangsunterricht erfolgt als
Einzelunterricht/Gruppenunterricht und mit einem Schwerpunkt auf Stimm- und Atembildung.
Der Lehrer kommt den Wünschen der Schüler/innen bei der Unterrichtsplanung nach Möglichkeit entgegen, soweit es mit seinem
pädagogischen Konzept zu vereinbaren ist.

Art und Inhalt
Der Lehrer hat folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Musikunterricht. 2. Lehrer und
Schüler vereinbaren Ort und Zeit des Unterrichts, wobei Lehrer und Schüler sich hierbei abstimmen können. Der Unterricht findet
einmal wöchentlich statt.

Vergütung
Die Kosten für die Unterrichtsstunden betragen monatlich:
Einzelunterricht 30min/wöchentlich 75,00 Euro (Jahresgebühr: 900,00 €)
Einzelunterricht 45min/wöchentlich 110,00 Euro (Jahresgebühr: 1.320,00 €)
Einzelunterricht 60min/wöchentlich 130,00 Euro (Jahresgebühr: 1.560,00 €)
Gruppenunterricht – 2 Teilnehmer 45min/wöchentlich 70,00 Euro (Jahresgebühr: 840,00 €)

Der Unterzeichner des SEPA-Lastschriftmandats berechtigt den Gläubiger zum Einzug der Unterrichtsgebühren via SEPA-Lastschriftmandat zum 01. eines jeden Monats. Die Einzugsermächtigung erlischt mit der Kündigung des Vertrages. Die
Nichtteilnahme entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Unterrichtsausfall
Sollte auf Seiten der Lehrkraft der Unterricht entfallen wird diese Stunde nachgeholt. Der Lehrer ist verpflichtet seinen Schüler
unverzüglich zu informieren. Der Dozent hat einen Anspruch auf einen bezahlten Krankheitstag pro Jahr wobei der Termin nicht
nachgeholt werden muss.
Der Ausfall des Unterrichts wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung seitens des Schülers lässt den Honoraranspruch des
Lehrers unberührt und die Stunde entfällt. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn
er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Bei längerer Erkrankung des Schülers/der
Schülerin oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von acht Wochen. Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen
den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgeholt/rückvergütet.

Unterrichtsfreie Zeit
Während der Ferienzeiten der allgemeinen Schulen und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen findet
grundsätzlich – vorbehaltlich einer anderweitigen Verständigung zwischen Dozent und Schüler – kein Unterricht statt, ohne dass dies
Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Die Sommerferien beschränken sich auf die ersten 4 Wochen.

Laufzeit des Vertrages
Die Mindestvertragsdauer beträgt 6 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat nach Ablauf der 6
Monate und anschließend ausschließlich zum 30. April, 31. August oder 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern dieser nicht
gekündigt wird.

Mahnverfahren
Bei durch den Vertragspartner veranlassten oder verschuldeten Rücklastschriften werden die dadurch anfallenden Bankgebühren
durch den oben genannten Gläubiger in Rechnung gestellt. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben. Nach einer
zweiten erfolglosen Mahnung wird bis zum Zahlungsausgleich der Ausschluss vom Unterricht veranlasst.

Angabe der Umsatzsteuer
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer

Allgemeine Unterrichtsvereinbarungen für Gutscheinkarten (5er, 10er)

Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/Die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen
Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich
geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile
nicht.

Der Hauptbereich
Der Hauptbereich umfasst die Unterrichtsangebote in der Elementar-, Aufbau- und Studienstufe. Der Gesangsunterricht erfolgt als
Einzelunterricht und mit einem Schwerpunkt auf Stimm- und Atembildung.
Der Lehrer kommt den Wünschen der Schüler/innen bei der Unterrichtsplanung nach Möglichkeit entgegen, soweit es mit seinem
pädagogischen Konzept zu vereinbaren ist.

Art und Inhalt
Der Lehrer hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
1. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Musikunterricht.
2. Der Lehrer und Schüler vereinbaren Ort und Zeit des Unterrichts, wobei Lehrer und Schüler sich hierbei abstimmen können.

Vergütung
Die Kosten für die Unterrichtsstunden betragen für eine 5er Karte:
Einzelunterricht 45 min: 190,00 Euro (38,00 Euro * 5)

Die Kosten für die Unterrichtsstunden betragen für eine 10er Karte:
Einzelunterricht 45 min: 380,00 Euro (38,00 Euro * 10)

Das Honorar wird im Voraus vor dem ersten gültigen Unterrichtstermin auf das vereinbarte Konto überwiesen.

Unterrichtsausfall
Sollte auf Seiten der Lehrkraft der Unterricht entfallen, etwa durch Krankheit, wird diese Stunde nachgeholt. Der Lehrer ist
verpflichtet seinen Schüler unverzüglich zu informieren.
Der Ausfall des Unterrichts wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung seitens des Schülers ist mit einer Frist von 48 Stunden
vor Unterrichtsbeginn der Lehrkraft mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist lässt dies den Honoraranspruch des Lehrers unberührt und die
Stunde entfällt.

Unterrichtsfreie Zeit
Während den Ferienzeiten der allgemeinen Schulen und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden
grundsätzlich – vorbehaltlich einer anderweitigen Verständigung zwischen Dozent und Schüler – keine Unterrichtsstunden vereinbart.

Laufzeit des Vertrages
Die 5er Karte ist insgesamt 3 Monate ab Beginn des ersten Unterrichtstermins gültig. Die 10er Karte ist insgesamt 6 Monate ab
Beginn des ersten Unterrichtstermins gültig. Termine können innerhalb der Frist von Schüler und Dozent individuell vereinbart
werden.
Wechselt der Vertragspartner den Wohnort mit einer Entfernung von mehr als 50km erfolgen die restlichen Stunden in Form von
Onlineunterricht.

Angabe der Umsatzsteuer
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer